Beitragsordnung
1. Aufnahmegebühr:
- Ordentliche Mitglieder 1.000,-- €
- Jungfischer ab 16 Jahre 150,-- €
Fälligkeit der Aufnahmegebühr:
- Ordentliche Mitglieder 1.000,-- €
- Jungfischer ab 16 Jahre 150,-- €
Fälligkeit der Aufnahmegebühr:
- mit dem ersten Jahresbeitrag.
2. Jahresbeitrag, bestehend aus: Grundbeitrag und Gebühr für Erlaubnisscheine.
- Ordentliche aktive Mitglieder 110,-- € 490,-- €
- Ordentliche passive Mitglieder 110,-- € ---
- Jungfischer bis 15 Jahre 70,-- € ---
- Jungfischer ab 16 Jahre 150,-- € ---
Fälligkeit des Jahresbeitrags:
- im neuen Geschäftsjahr (ab 1. Januar) bis spätestens 5 Tage vor der Kartenausgabe mittels Überweisung.
Vom Jahresbeitrag befreit sind:
der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Schriftführer, der 1. Kassier, der 1. und 2. Gewässerwart, der Jugendwart.
Vom Grundbeitrag befreit sind:
der 2. Schriftführer, der 2. Kassier, der Sonderbeauftragte, der 1. und 2. Kassenprüfer.
3. Arbeitsdienst
Für nicht geleisteten Arbeitsdienst sind zusätzlich 150,-- € mit dem Jahresbeitrag zu entrichten.
4. Herausgabe der Fischereierlaubnisscheine:
erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Gebühren sowie nach Abgabe der Fanglisten und der Gewässerkarten für Lech, Loisach-Isar-Kanal und Amper.
2. Jahresbeitrag, bestehend aus: Grundbeitrag und Gebühr für Erlaubnisscheine.
- Ordentliche aktive Mitglieder 110,-- € 490,-- €
- Ordentliche passive Mitglieder 110,-- € ---
- Jungfischer bis 15 Jahre 70,-- € ---
- Jungfischer ab 16 Jahre 150,-- € ---
Fälligkeit des Jahresbeitrags:
- im neuen Geschäftsjahr (ab 1. Januar) bis spätestens 5 Tage vor der Kartenausgabe mittels Überweisung.
Vom Jahresbeitrag befreit sind:
der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Schriftführer, der 1. Kassier, der 1. und 2. Gewässerwart, der Jugendwart.
Vom Grundbeitrag befreit sind:
der 2. Schriftführer, der 2. Kassier, der Sonderbeauftragte, der 1. und 2. Kassenprüfer.
3. Arbeitsdienst
Für nicht geleisteten Arbeitsdienst sind zusätzlich 150,-- € mit dem Jahresbeitrag zu entrichten.
4. Herausgabe der Fischereierlaubnisscheine:
erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Gebühren sowie nach Abgabe der Fanglisten und der Gewässerkarten für Lech, Loisach-Isar-Kanal und Amper.