§ 2 Zweck - Gemeinnützigkeit

( 1 ) Der Verein Anglerbund Bavaria e.V. ist ein Zusammenschluss von Angelfischern mit
dem Ziel, das waidgerechte Angelfischen auszuüben und die Natur zu schützen. Er
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
" gemeinnützige Zwecke " im Sinne des Dritten Abschnitts der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Arten-, Umwelt- und Naturschutzes sowie
der Landschaftspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Hege, Pflege und Erhaltung eines artgerechten und gesunden Fischbestandes in den
Vereinsgewässern, Erhaltung der Gewässer und ihrer Uferregionen in einem
möglichst naturnahen Zustand und die Rückführung verbauter Gewässer und ihrer
Ufer in diesen Zustand,
b) Schutz der Fischpopulationen, insbesondere auch der Kleinfischarten, Krebse und
Muscheln und ihrer natürlichen Nahrungsgrundlagen,
c) Verbesserung der Laichmöglichkeiten der Fische, insbesondere durch Anlage von
Laichplätzen und Förderung der Durchwanderbarkeit der Gewässer,
d) Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts durch eine bestandsschonende, waid- und
tierschutzgerechte Fischerei,
e) Förderung des Wissens der Vereinsmitglieder über die Wege zur Verwirklichung der
Vereinszwecke und die gesetzlichen Grundlagen der Fischerei,
f) Förderung der Vereinsjugend, insbesondere des Verständnisses der Jungfischer für
Natur- und Umweltschutz, ihres Wissens über die Fischarten, deren Lebensräume,
Nährtiere und Feinde, sowie ihre Ausbildung im Gebrauch der Fischereigeräte, in den
waidgerechten Fischereimethoden und dem waid- und tierschutzgerechten Umgang
mit den Fischen,
g) Aufklärung der Allgemeinheit über die waidgerechte Fischerei, die Bedeutung der
Fischzucht und die Wichtigkeit des Schutzes der Gewässer und ihrer Uferregionen für
die Bevölkerung.
( 2 ) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand
darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.